Und was machen wir sonst noch?
Darüber hinaus helfen wir Ihnen auch gerne bei anderen Aufgaben, etwa
- Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten, begonnen mit der Erstellung der Satzung und deren Abstimmung mit Aufsichts- und Finanzbehörden über die Gründung und Anerkennung der Stiftung bis hin zu deren Vermögensausstattung.
- Stiftungsrechtliche Beratung, einschließlich der steuerlichen Aspekte, namentlich solcher des Gemeinnützigkeitsrechts.
- Errichtung und Begleitung gemeinnütziger Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von Vereinen.
- Gestaltung, Beurkundung und Registrierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
- Gestaltung und Beurkundung von Pflichtteils- und Erbverzichtsverträgen sowie der Ausschlagung von Erbschaften.
- Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.