Erbrecht und Nachfolgeplanung
Eine weitere Säule unseres notariellen Beratungs- und Gestaltungsangebots ist das Erbrecht und die Nachfolgeplanung.
Zur Vorbereitung einer maßgeschneiderten, familiengerechten Vermögensnachfolge, sind Übertragungen in vorweggenommener Erbfolge, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, Teil einer vorausschauenden Planung. Wir gestalten interessengerechte Übergabeverträge, die einerseits die zukünftigen Erben begünstigen und andererseits die Sicherungsinteressen der Übergeber berücksichtigen und durch Nießbrauchsrechte, Pflegeverpflichtungen, Rückforderungsrechte oder Leibrenten absichern.
Die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, natürlich unter Berücksichtigung auch fremder Staatsangehörigkeit und Auslandsvermögen, vermeidet Streit im Erbfall und sichert den Familienfrieden. Eine sorgfältige Nachfolgeplanung sichert den Bestand des Vermögens und die Zukunft kleiner und großer Unternehmen. Wir beraten und begleiten die Nachfolgeplanung mit großer Expertise und Erfahrung. Hierzu gehört auch die Gestaltung von Stiftungslösungen, etwa die Errichtung von Stiftungen unter Lebenden oder von Todes wegen oder von Zustiftungen und Zuwendungen an bestehende gemeinnützige Einrichtungen.
Ist der Erbfall eingetreten, gehört zu unserem Leistungsangebot die Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses. Wir erstellen und beurkunden Erbauseinandersetzungsverträge zur Umsetzung des Erblasserwillens ebenso wie Verträge über die Veräußerung von Erbteilen. Auch sind wir bei der Vermittlung der Auseinandersetzung unter den Erben behilflich. Die Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Anträgen auf Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen gehört ebenso zu unseren Aufgaben wie alle notwendigen Berichtigungen von Grundbüchern und Handelsregistern.